Schnellkorrektur

Für bestimmte Probleme, die durch eine Problemhervorhebungslinie unterstrichen sind, bietet der Java-Editor Korrekturlösungen an. Dies wird durch das Glühbirnensymbol in der Markierungsleiste des Editors angezeigt.
 
Um die Korrekturvorschläge anzuzeigen, verwenden Sie die Schnellkorrekturaktion. Beachten Sie, dass das Glühbirnensymbol nur einen Hinweis darstellt. Möglicherweise können letztendlich keine Korrekturen vorgeschlagen werden, obwohl das Glühbirnensymbol angezeigt wird.
 

Vorgeschlagene Korrekturen
Problem
Korrekturvorschläge
Nicht aufgelöster Methodenverweis
  • In Methode mit ähnlichem Namen ändern
  • Methode erstellen
Nicht aufgelöster Variablenname 
  • In Variable mit ähnlichem Namen ändern
  • Feld erstellen
  • Lokale Variable erstellen
  • Parameter erstellen
Nicht aufgelöster Typname 
  • In Typ mit ähnlichem Namen ändern
  • Klasse erstellen
  • Schnittstelle erstellen
  • Importanweisung hinzufügen
Nicht definierter Konstruktor
  • Konstruktor erstellen
Parameterabweichung
  • Methodenname in übereinstimmende Methode ändern
Nicht verarbeitete Ausnahmebedingung
  • try/catch-Anweisung hinzufügen
  • Throws-Deklaration zu einschließender Methode hinzufügen
Typname stimmt nicht mit Name der Kompiliereinheit überein
  • Typname ändern
  • Dateiname ändern
Paketdeklaration stimmt nicht mit Dateiposition überein
  • Paketdeklaration ändern
  • Datei versetzen
Nicht verwendeter Import
  • Import entfernen
Typabweichung
  • cast-Anweisung hinzufügen
  • Deklarierten Typ ändern
Nicht beendte Zeichenfolge
  • Zeichenfolge beenden
Nicht ausgelagerte Zeichenfolge
  • Assistent zur Auslagerung von Zeichenfolgen öffnen

Zum Aktivieren/Inaktivieren der Problemanzeige und des Glühbirnensymbols gehen Sie auf die Benutzervorgabenseite für Java-Editor > Angabe des Problems
 
Verwandte Konzepte

Java-Editor
Java Development Tools (JDT)

Verwandte Aufgaben

Schnellkorrektur verwenden

Verwandte Referenzen

Benutzervorgaben für Java-Editor
Menü 'Bearbeiten'


Copyright IBM Corporation 2000, 2002. Alle Rechte vorbehalten.